Selbsthilfegruppe für Schlaganfallbetroffene & Angehörige Kreis Kleve e.v
Leben mit Handicap


Aktuelles



Sozialrecht



Das Bundessozialgericht (BSG) hat ein wichtiges Urteil zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung gesprochen.


Außergewöhnliche Gehbehinderung


Ein wegweisendes Urteil sprach das BSG in Bezug auf das Merkzeichen "aG". Dieses Merkzeichen für "außergewöhnliche Gehbehinderung" steht laut Gesetz schwerbehindereten Menschen zu, die in Ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt sind, was einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. 

Eine erhebliche Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die betroffene Person aufgrund der Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung bewegen kann.

Das BSG entschied nun, dass es für die Zuerkennung des Merkzeichens aG nicht darauf ankommt, dass man in allen Lebensbereichen gehunfähig sein muss. Ein freies Gehen in vertrauter und bekannter Umgebung steht der Anerkennung des Merkzeichens nicht grundsätzlich entgegen. Zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben (§229III2 SGB IX) gehört es vielmehr, dass Menschen auch unbekannte Einrichtungen und Umgebungen aufsuchen können.





time ist brain - Zeit ist Hirn

Gemeint ist damit: Je schneller ein Patient mit einem Schlaganfall behandelt wird, um so größer ist die Warscheinlichkeit, dass keine beleibenden Behinderungen auftreten.

 

Foto: Deutsche Schlaganfall Hilfe

 


Die Stiftung Deutsche Schlaganfall Hilfe informiert

Sport nach Schlag: Rehasport für Schlaganfall-Betroffene. Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf Rehabilitationssport als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation. So informiert die Stiftung Deusche-Schlaganfall-Hilfe Betroffene über die Möglichkeiten der verbesserten Krankheitsbewältigung. Wichtig ist die Verordnung nach Formblatt Muster 56 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Weitere  Informationen erhalten Sie über die Stiftung Deutsche-Schlaganfall-Hilfe. Auch können Sie sich direkt an die Rehabilitations-Sport Gruppe im VfL Merkur Kleve Tel. 02821-24911 wenden.

Der einstündige Reha Sport findet unter ärztlicher Betreuung statt.



Nach einem Schlaganfall in eine Wunsch-Reha-Einrichtung

Seit dem 01. Juli 2023 können gesetzlich Versicherte in eine Wunsch-Einrichtung  zur Reha gehen, falls bestimmte gesetzliche Anforderungen dieses ermöglicht. Dieses Gesetzt gilt auch für Schlaganfall Betroffene.


Hilfsmittelfinder

Ein neues Hilfsmittel zu finden ist nicht immer einfach. Es gibt einen  Hilfsmittelfinder von REHADAT, der Sie mit einer geführten Suche bei der Hilfsmittelwahl unterstützt. unter: www.hilfsmittelfinder.de werden Sie Ihr passendes Hilfsmittel finden.


Neue Broschüre informiert über Hilmittel-Richtlinie

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben grundsätzlich Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln. In der jetzt vom Bundesverband der Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. neu :überarbeiteten Neuauflage der Broschüre "ABC Heilmittel-Richtlinie" stellt die Autorin Marion Rink die neuen Bestimmungen vor. Die Broschüre kann beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. bestellt werden.

https:// shop.bsk-ev.org/Ratgeber 1 oder  telefonisch 06294 428170


Die Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe feierte ihr 30-jähriges Bestehen.

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Am 13. Mai 2023 war ein TAG DER OFFENEN TÜR in der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe in Gütersloh.
Gefeiert wurde das 30 jährige Bestehen der Stiftung. Viele Besucher konnten die Stiftungsräume besichten uns sich beim Stiftungsvorstand und den Mitarbeitern informieren.

Weitere Infos unter

www.schlaganfall-hilfe.de




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